Das Schiedsamt - Einigung statt Gerichtsstreit
Schiedsleute arbeiten ehrenamtlich, unparteiisch und verschwiegen. Sie vermitteln auf Antrag die Parteien in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten.
Ziel ist eine außergerichtliche Einigung, die entweder bereits durch Gespräche mit den zerstrittenen Parteien herbeigeführt wird oder in einem Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsgericht. Diese Verhandlung ist mündlich und nicht öffentlich; ihr Ergebnis ist eine protokollierte und rechtswirksame Vereinbarung.
Dieser Weg ist oft viel unkomplizierter, schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Für bestimmte Streitigkeiten muss der Gang zum Schiedsamt sogar zunächst bestritten werden, bevor vor Gericht eine Klage erhoben werden kann.
Im Bereich des Strafrechts kann eine Schlichtungsverhandlung folgende Taten behandeln:
o Beleidigung (üble Nachrede, Verleumdung),
o Bedrohung,
o Hausfriedensbruch,
o Körperverletzung,
o Sachbeschädigung oder
o Verletzung des Briefgeheimnisses
Bei Zivilstreitigkeiten sind es beispielsweise
o Konflikte unter Nachbarn,
o Verletzungen der persönlichen Ehre
o und sonstige Fälle, bei denen es um Ansprüche bis zu einem Wert von 600,00 € geht
Nicht tätig wird das Schiedsamt in den Fällen, für die die Familien-, Sozial- und Arbeitsgerichte zuständig sind. Das betrifft u. a. den Familienstand oder die Personenrechte, Versorgungsansprüche, Kündigungen von Arbeitsverhältnissen usw.
In der Samtgemeinde Bardowick sind gegenwärtig drei Schiedspersonen aktiv (siehe Kontakte weiter unten).
Weitere Informationen zum Thema Schiedsverfahren gibt es auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.