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Förderprogramme

LEADER ist eine Abkürzung aus dem Französischen und steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale”. Übersetzt heißt dies „die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Unsere LEADER-Region Achtern-Elbe-Diek umfasst die Samtgemeinden Bardowick und Elbmarsch, die Gemeinden Seevetal und Stelle sowie die Stadt Winsen (Luhe).

Eine LEADER-Förderung können Gemeinden, Vereine oder Privatpersonen erhalten. Für Projekte in unserer Region stehen bis 2029 insgesamt 2,8 Millionen € LEADER-Fördermittel bereit.

Eigentümerinnen und Eigentümer in den Gemeinden Handorf, Wittorf und Drage/ Binnenmarsch, die Sanierungs‑, Modernisierungs‑ oder Umnutzungsmaßnahmen an ihren Gebäuden planen, können in diesem Frühjahr eine kostenfreie und unverbindliche Fördermittelberatung in Anspruch nehmen. Die Beratung findet im Rahmen der Dorfentwicklung Untere Ilmenau statt und bietet eine frühe Orientierung zu den Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

Was bietet die Beratung?

Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Maßnahmen förderfähig sind und welche Anforderungen bei einer späteren Antragstellung zu beachten sind. Grundlage bildet die ZILE‑Richtlinie des Landes Niedersachsen.

Die Beratung erfolgt durch die Umsetzungsbegleitung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) und dient der ersten Einschätzung der Förderfähigkeit geplanter Maßnahmen.

Wichtiger Hinweis: Antragstellung bis zum 30. September 2026

Für die Teilnahme am Förderprogramm ist die Einreichung eines Antrags bis zum Stichtag 30.09.2026 erforderlich. Die Beratungen unterstützen Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, ihr Projekt frühzeitig vorzubereiten und zielgerichtet auf eine mögliche Förderung hin auszurichten.

Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind landschaftstypische und ortsbildprägende Gebäude (bis Baujahr ca. 1955) und Hofflächen, insbesondere:

  • Sanierung und äußere Gestaltung von Gebäuden
  • Maßnahmen der Umnutzung (z. B. landwirtschaftliche Gebäude)
  • Revitalisierung leerstehender Bausubstanz

Die Förderung beträgt für Privatpersonen maximal 40 % der förderfähigen Nettokosten. Die maximale Zuwendung ist gedeckelt.
Nicht gefördert werden Projekte mit Gesamtausgaben unter 7.440 Euro brutto.

Kontakt für Rückfragen & Beratung:

Sabrina Guder
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Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden
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