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Das Ordnungsamt informiert: Thema Rattenbefall

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund vermehrter Meldungen zu Rattensichtungen möchte das Ordnungsamt Sie allgemein über das Thema Rattenbefall informieren.

Die gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung eines Rattenbefalls sind in der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen (RattbekVO) niedergeschrieben.

Es herrscht eine Bekämpfungspflicht bei Wanderratten und Hausratten. Werden auf einem Grundstück Ratten gesichtet, liegt die Pflicht zur Bekämpfung auf dem eigenen Grundstück beim Grundstücksbesitzer (z.B. Mietshaus) oder beim Eigentümer. Diese Kosten werden nicht von der Gemeinde übernommen.

Eine grundstücksübergreifende Rattenbekämpfung durch die Gemeinde ist gesetzlich erst vorgesehen, wenn ein massiver Rattenbefall vorliegt. Dieser Befall wird durch das Ordnungsamt festgestellt.

Was gilt nun bei einem Befall auf meinem Grundstück?

Sobald ein Rattenbefall festgestellt wird, hierzu zählt auch schon die Sichtung von Ratten, gilt die Bekämpfungspflicht. Eine strikte Vorgabe zur Art und Weise der Bekämpfung liegt nicht vor. Gleichzeitig gilt, dass der Erfolg der Maßnahme kontrolliert und ggf. die selbst gewählte Bekämpfungsart verschärft werden muss.

Dabei gilt immer: Ratten sind so zu bekämpfen, dass Menschen, Haustiere und Wild nicht gefährdet werden.

Wie bekämpfe ich einen Rattenbefall auf meinem Grundstück?

Jeder Rattenbefall stellt einen Einzelfall dar, der unterschiedlich bekämpft werden kann. Ausschlaggebend ist hier immer die Anzahl der vorhandenen Ratten. Kleine Bestände können evtl. erfolgreich bekämpft werden, indem man u.a die Nahrungsquellen verschließt, Köderboxen aufstellt oder Lebendfallen nutzt. Größere Bestände benötigen oft eine fachmännische Kompetenz. Aufgrund von allgemeinen Erfahrungswerten empfiehlt das Ordnungsamt die fachgerechte Bekämpfung durch einen Schädlingsbekämpfer.

Ist die Bekämpfung der Ratten nicht Erfolg versprechend, ist dies dem Ordnungsamt zu melden. Das Ordnungsamt hat dann die Möglichkeit, weitere Maßnahmen anzuordnen.

Das Ordnungsamt der Samtgemeinde Bardowick bittet grundsätzlich um Mitteilung eines Rattenbefalls. Dies erleichtert den Überblick, die Überwachung und die Bekämpfung von Rattenbeständen.

Ordnungsamt, Straßenverkehrsangelegenheiten

Frau Meth
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Raum: E.13
04131 - 12 01-166